Hausordnung

 

Zum Sprachgebrauch: Um die Formulierung nicht zu langatmig zu machen, werden die Namen Lehrer und Schüler als Sammelname sowohl für Lehrerinnen und Lehrer als auch für Schülerinnen und Schüler benutzt.

 

Präambel

Leben und Arbeiten in einer Gemeinschaft kann nur dann gelingen, wenn alle, die sich in dieser Gemeinschaft zusammengefunden haben, bereit sind, gewisse Regeln zu beachten. Natürlich bedeuten Regeln auch immer einen begrenzten Verzicht auf die Durchsetzung individueller Interessen. Daher ist jeder aufgefordert, im alltäglichen Umgang miteinander Rücksicht walten zu lassen und sich so zu verhalten, dass ein ungestörtes Arbeiten in der Schule möglich ist und dass darüber hinaus niemand gefährdet oder in seinem Wohlbefinden beeinträchtigt wird. Hierzu gehört auch, dass die Schüler eine angemessene und dezente Kleidung tragen. Ein jeder sollte auch in selbstverantwortlicher Weise darauf achten, dass diese Prinzipien in seinem Umfeld beachtet werden.

 

l. Allgemeines

1.1. Zu einem geregelten Unterricht und ungestörtem Lernen gehört Pünktlichkeit für alle am Unterricht beteiligten Lehrer und Schüler. Auch Lärm im Schulgebäude und auf dem Schulhof stört den Lernprozess empfindlich. Insbesondere sollte im Pädagogischen Zentrum Lärm vermieden werden. Während der Unterrichtsstunden ist deswegen hier die Benutzung der Tische und Stühle nicht gestattet. In dieser Zeit ist das Spielen nur auf dem unteren Schulhof erlaubt (siehe Grundriss).

1.2. Damit mobile Telekommunikationsgeräte (Handys) den Unterricht nicht stören, schalten wir sie ab und belassen sie nicht sichtbar in den Taschen. Vor schriftlichen Leistungsüberprüfungen, Klassenarbeiten und Klausuren können sie vom Lehrer eingesammelt werden. Wenn man sein Handy dann nicht abgibt, wird das als Täuschungsversuch gewertet.

1.3. Damit unsere Schule möglichst lange gut erhalten bleibt, muss man mit allen Gegenständen auf dem gesamten Schulgelände sorgfältig umgehen. Natürlich gilt das auch für alle Gegenstände, die anderen gehören. Sollte dennoch etwas beschädigt werden, so ist es selbstverständlich, dass man dafür eintritt. Schäden werden daher sofort im Sekretariat, dem Hausmeister oder dem Klassen- oder Kurslehrer gemeldet.

Hierzu gehört auch, dass Musikwiedergabegeräte und alle anderen Geräte in den Klassenräumen nur im Beisein eines Lehrers benutzt werden.

1.4. Müll kann man durch den Gebrauch von Mehrwegverpackungen vermeiden. Nach Möglichkeit sollte man anfallenden Müll mit nach Hause nehmen, da er hier ordnungsgemäß getrennt und entsorgt werden kann.

1.5. Zum Wohlfühlen gehört, dass wir die Schule und das Schulgelände sauber halten. Das gilt ganz besonders für die Toiletten. 

1.6. Angelaner bestehlen sich nicht. In einem gewissen Grad können wir alle mithelfen, dass dies nicht geschieht, indem wir Wertgegenstände wie teure Kleidungsstücke, Schmuck oder größere Geldbeträge erst gar nicht mit in die Schule bringen. Sollte es doch einmal vorkommen, so meldet man den Diebstahl unverzüglich im Sekretariat. Die Schule kann allerdings für den Verlust solcher Wertgegenstände keine Haftung übernehmen.

1.7. Das Rauchen sowie der Konsum von alkoholischen Getränken und anderen Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände gesetzlich verboten, und daran halten wir uns selbstverständlich.

1.8. Das Fahren mit Verkehrsmitteln jeglicher Art auf dem Schulgelände gefährdet die übrigen Benutzer des Schulhofes, weil diese nicht damit rechnen. Daher unterlassen wir das. Ausgenommen sind die Wege zu dem kleinen Parkplatz an der südlichen Stirnseite der Schule, der der Schulleitung, dem Sekretariat und Gästen vorbehalten ist, und zu den Stellplätzen für die Fahrräder und motorisierten Zweiräder. Ihre Fahrer werden hier um große Rücksicht gegenüber allen Fußgängern gebeten; Fußgänger haben in jedem Fall Vorrang.

1.9. Plakate und Handzettel, die man in der Schule aufhängen bzw. verteilen möchte, müssen vorher von der Schulleitung genehmigt werden. Sie werden zur Genehmigung im Sekretariat abgegeben. Plakate hängt danach ausschließlich der Hausmeister auf.

 

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2. Unterricht

2.1. Mit dem Gong beginnt pünktlich der Unterricht. Es ist selbstverständlich, dass Lehrer und Schüler pünktlich im Unterrichtsraum sind. Die 5 – Minuten – Zeit zwischen den Stunden dient dazu, gegebenenfalls den Unterrichtsraum zu wechseln. Sie ist nicht als Pause vorgesehen. Bis der Unterricht beginnt, lassen wir die Klassentüre offen, so dass man leicht sehen kann, ob in diesem Raum der Unterricht bereits begonnen hat.

2.2. Vor jeder Stunde säubert der Tafeldienst die Tafel.

2.3. Wenn der Lehrer noch nicht zum Unterricht gekommen ist, verhalten sich die Schüler ruhig. Diese Zeit dient dazu, sich auf den folgenden Unterricht geistig einzustellen. 

2.4. Falls der Lehrer länger als 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erscheint, meldet der Klassen- oder Kurssprecher bzw. sein Vertreter dies unverzüglich dem Sekretariat.

2.5. Zum Unterricht in den Fach- oder Medienräumen oder in der Turnhalle warten die Schüler vor diesen Räumen auf den Lehrer. Sie betreten diese Räume nur, wenn ein Lehrer anwesend ist.

2.6. Aus Sicherheitsgründen werden die Fenster nur auf Kippestellung geöffnet.

2.7. Medien aller Art bringen wir nur im Beisein eines Lehrers in Klassen- oder Fachräume. Nach Beendigung der Stunde werden sie natürlich ebenfalls unter Aufsicht eines Lehrers an ihren Aufbewahrungsplatz zurückgebracht. Es kann immer einmal vorkommen, dass an den Geräten trotz sachgemäßer Behandlung etwas kaputt geht. Dann meldet der Lehrer das so schnell wie möglich dem für die Medien zuständigen Lehrer, damit die Reparatur veranlasst werden kann.

2.8. Die Schüler sorgen selbst für einen ordentlichen Zustand der Klassenräume. Die Gestaltung der Klassenräume muss mit dem Klassenlehrer und gegebenenfalls mit dem Hausmeister abgesprochen werden.

2.9. Während des Unterrichts sind das Essen und das Trinken nicht erlaubt. Ausnahmen müssen mit den Fachlehrern abgesprochen werden.

2.10. Da wir dem Reinigungspersonal die Arbeit so weit wie möglich erleichtern wollen, achten die Schüler und der jeweilige Fachlehrer nach Unterrichtsende (siehe Raumplan) darauf, dass folgende Aufgaben erledigt werden: Fenster schließen, aufräumen, Abfälle beseitigen, Stühle auf den Tisch stellen und Licht löschen. Der Raum wird vom Fachlehrer abgeschlossen.

2.11. Zu den gemeinsamen Gottesdiensten, insbesondere auch der Morgenandacht am Montag, sind wir natürlich ebenfalls pünktlich. Dies ist ein Gebot der Höflichkeit. Die Lehrer der ersten Stunden halten sich während der Morgenandacht am Montag bei ihren jeweiligen Klassen bzw. Kursen auf.

2.12. Die Mensa, das Atrium und der Raum hinter dem Pädagogischen Zentrum dienen den Jahrgangsstufen 10-13 sowohl zur Erholung als auch zum Arbeiten. In allen benutzen Räumen achten die Schüler selbst auf Sauberkeit und Ordnung. Tische und Stühle sind nach der Benutzung wieder zurechtzurücken. Bei der Arbeit in der Bibliothek mit Selbstlernzentrum sind die jeweiligen Benutzerordnungen zu beachten.

2.13. Der Raum 12 neben dem Pädagogischen Zentrum steht den Schülern der Klassen 5-9 in ihren Freistunden und nach dem Unterricht zur Verfügung. Natürlich muss man sich auch dort an die Nutzungsordnung (hängt im Raum aus) halten, damit alle diesen Raum ungestört nutzen können. Die Klassenräume sollten nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Klassenlehrer von einzelnen Schülern nach dem Unterricht genutzt werden (z.B. bei Theaterproben).

2.14. Falls Schüler nach Beendigung des Unterrichtes noch nicht nach Hause fahren können, halten sie sich, ohne den übrigen Unterricht zu stören, im Parterrebereich des alten Schulgebäudes auf.

2.15. Das Lehrerzimmer ist ausschließlich Lehrern vorbehalten. In dringenden Fällen kann man sich dort natürlich Auskünfte einholen.

2.16. Damit auch dann, wenn ein Lehrer fehlt, ordentlicher Unterricht stattfinden kann, informiert sich jeder Schüler, bevor er die Schule verlässt, am Vertretungsplan über den folgenden Tag. Falls für den folgenden Tag Vertretung bei einem Lehrer vorgesehen ist, der zurzeit in der Klasse Unterricht hat, so bringt man die Unterrichtsmaterialien für dieses Fach mit. Falls man bei einem anderen Lehrer Vertretung hat, bringt man die Unterrichtsmaterialien für die Unterrichtsstunde mit, die man eigentlich hätte.

2.17. Die Nutzung digitaler Endgeräte ist für die Unterstufe nur in Ausnahmefällen gestattet. Im Einzelfall bedarf es der Genehmigung durch eine Lehrperson. Es ersetzt nicht das Heft.

Ab der Mittelstufe ist die Nutzung digitaler Endgeräte in der Schule nur in begründeten Ausnahmefällen oder nach Absprache mit der Lehrperson gestattet.

Oberstufenschülerinnen und -schüler dürfen nach Absprache mit der Lehrperson digitale Endgeräte auch im Unterricht benutzen.

3. Pause und außerunterrichtliche Zeit

3.1. Nach Beendigung des Unterrichtes vor einer großen Pause verlassen alle Schüler den Klassenraum. Während der Pausen sind die Regelungen der Pausenordnung zu beachten.

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3.2. Beim Unterrichtswechsel halten sich die Schüler ruhig in ihren Klassen- und Kursräumen auf. Eine Ausnahme gilt nur für den Besuch der Toiletten oder beim Wechsel des Unterrichtsraumes.

3.3. Die Schüler der Klassen 5-9 (Sekundarstufe I) verlassen das Schulgelände nur nach Beendigung des Unterrichts  oder mit Erlaubnis eines Lehrers. Den Schülern der Klassen 10-13 (Sekundarstufe II) steht es frei, in den großen Pausen oder Freistunden das Schulgelände auf eigene Gefahr zu verlassen.

3.4. Der gesamte Schulhof wird im Wechsel von den Schülern aus jeweils zwei Klassen (10 Schüler) der Klassen 6 – 9 gemäß jeweiligem Hofdienstplan gesäubert. Diese Schüler werden zu Beginn ihres Dienstes vom Klassenlehrer in die Aufgaben eingewiesen. Der Ordnungsdienst erfolgt in den letzten 5 Minuten der Pause und den ersten 10 Minuten der folgenden Stunde.

3.5. Solange die Aufenthaltsräume der Sekundarstufe II (Mensa, Atrium, Anhänger Pädagogisches Zentrum) von den Oberstufenschülern immer sauber und ordentlich hinterlassen werden, können sie als Aufenthaltsbereich von diesen Schülern genutzt werden.

3.6. Die Nutzung digitaler Endgeräte ist für die Unterstufe nur in Ausnahmefällen gestattet. Im Einzelfall bedarf es der Genehmigung durch eine Lehrperson. 

Ab der Mittelstufe ist die Nutzung digitaler Endgeräte in der Schule nur in begründeten Ausnahmefällen oder nach Absprache mit der Lehrperson gestattet.

 Sollten Schülerinnen bzw. Schüler unbedingt zu Hause anrufen müssen, dürfen sie nur nach erfolgter Genehmigung durch das Sekretariat oder eine Lehrperson ihr Handy benutzen. 

Oberstufenschülerinnen und -schüler dürfen digitale Endgeräte in den vorgegebenen Bereichen benutzen. Diese sind: Aufenthaltsräume und Arbeitsbereiche für die Oberstufe; ausgewiesene Bereiche des Schulhofs und – nach Absprache – in Kursräumen.

Es wird hier noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das die Persönlichkeitsrechte von Schülern und Lehrern missachtende Fotografieren oder die Aufnahme von Videosequenzen und die Weitergabe im Schulalltag und darüber hinaus nicht gestattet sind.

Bei Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot wird die Schule ihre Möglichkeiten der Anwendung erzieherischer Einwirkungen bis hin zur Ankündigung des Schulverweises und zur Kündigung des Schulvertrages voll ausschöpfen.

4. Verhalten bei Erkrankungen und Unfällen

4.1. Erkrankt ein Schüler während der Unterrichtszeit oder muss er aus sonstigen dringenden Gründen die Schule vor Unterrichtsende verlassen, so ist dies dem Sekretariat zu melden. Falls es sich um einen Schüler der Sekundarstufe I handelt, so werden dann die Eltern benachrichtigt, damit diese den Schüler im Sekretariat abholen können. Auf keinen Fall darf man die Schule vor Unterrichtsende ohne Abmeldung verlassen.

4.2. Bei Erkrankung oder sonstigem Fehlen eines Schülers informieren die Eltern am ersten Tag bis 9.00 Uhr das Sekretariat und geben an, wie lange das Fehlen ungefähr dauern wird. Wenn der Schüler wieder zur Schule kommt, bringt er eine schriftliche Entschuldigung für seine Fehlzeit mit.

4.3. Unfälle müssen unbedingt dem nächst erreichbaren Lehrer und in jedem Fall dem Sekretariat gemeldet werden, wo das weitere Vorgehen veranlasst wird.

5. Brandschutzbestimmungen

In jedem Klassenraum bzw. Fachraum hängen Verhaltensregeln und Fluchtpläne aus, denen unbedingt Folge zu leisten ist. Sie dürfen nicht zerstört werden.

6. Verstöße gegen die Hausordnung

Bei Verstößen gegen die Hausordnung durch Schüler werden unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit „Erzieherische Einwirkungen“ gemäß SchulG-EBK zur Anwendung gebracht.

 

7. Geltung und Inkrafttreten der Hausordnung

7.1. Diese Hausordnung gilt für alle Schüler, Lehrer und Mitarbeiter unserer Schule. Sie gilt sinngemäß auch für alle außerschulischen Veranstaltungen des Erzbischöflichen St.-Angela-Gymnasiums.

7.2. Zu Beginn eines jeden Schuljahres informiert der Klassenlehrer oder Jahrgangsstufenleiter die Schüler über die Hausordnung.

7.3. Die Hausordnung tritt gemäß Beschluss der Schulkonferenz vom 19.12.2022 mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Bad Münstereifel, den 19.12.2022 

 

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